Häufig gestellte Fragen

Allgemeines

Man muss

  • mindestens 19 Jahre alt sein,
  • über eine Mittlere Reife verfügen,
  • eine abgeschlossene Berufsausbildung oder eine zweijährige berufliche Tätigkeit nachweisen. Dabei werden der Wehrdienst, das freiwillige soziale Jahr, Arbeitslosigkeit oder die Führung eines Familienhaushalts anerkannt.

Wer nicht über die Mittlere Reife verfügt, kann nach der Abiturprüfungsverordnung §61(1) den Antrag auf eine Eignungsprüfung in den Fächern Deutsch, Mathematik und Fremdsprache stellen.

In drei Jahren kann die Allgemeine Hochschulreife erworben werden. Dabei dient die 11. Klasse vorwiegend zur Reaktivierung des bereits Gelernten. In Klasse 12 und 13 werden die notwendigen Kenntnisse und Kompetenzen vermittelt, um das Abitur erfolgreich zu meistern.

Der Unterricht erfolgt in Blöcken zu jeweils 90 Minuten.

Unterrichtsbeginn der Blöcke:

  1. Block: 16.45 Uhr
  2. Block: 18.25 Uhr
  3. Block: 20.05 Uhr

Der konkrete Stundenplan liegt zu Schuljahresbeginn vor. In Klasse 11 wird im Klassenverband unterrichtet. In der Qualifikationsphase erfolgt der Unterricht in Kursen.

Informationen zum Blended Learning finden Sie unter Abitur.

Gemäß Abiturprüfungsverordnung § 60(2) ist unter Berücksichtigung besonderer schulischer und beruflicher Voraussetzungen ein direkter Eintritt in die Qualifikationsphase möglich. Dazu ist ein entsprechender Antrag erforderlich.

Der Schuljahresverlauf ist an die Ferienzeiten in Mecklenburg-Vorpommern gebunden. Weitere Informationen finden Sie hier.

Für den Besuch des Abendgymnasiums werden keine Studien- oder Prüfungsgebühren erhoben.

Zu zahlen ist lt. Schulgesetz § 54(2) sowie der Satzung über die Erhebung von Kostenbeiträgen bei der Beschaffung von Unterrichts- und Lehrmitteln an Schulen in Trägerschaft der Hanse- und Universitätsstadt Rostock ein Kostenbeitrag von 30,68 € pro Schuljahr.

Die Lehrbücher stellt die Schule leihweise zur Verfügung.

Ab dem zweiten Semester Klasse 12 kann elternunabhängiges BAföG beantragt werden.

Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link:

https://rathaus.rostock.de/de/service/dienstleistungen/ausbildungsfoerderung_fuer_schueler_nach_dem_bundesausbildungsfoerderungsgesetz_bafoeg/250721

Man erhält das Schülerticket, wenn sich der Wohnsitz in Rostock befindet.

Wenn das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet ist, kann der Antrag auf Kindergeld gestellt werden.

Für Menschen mit Migrationshintergrund

Förderung von Studierenden

Über die Anerkennung entscheidet das Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung. Eingereicht werden durch Studierende folgende Dokumente:

  • Nachweis über die Staatsangehörigkeit
  • Meldebescheinigung
  • amtlich beglaubigte und übersetzte Kopie des ausländischen
    Schulabschlusses
  • gegebenenfalls Nachweis über eine Namensänderung
  • tabellarischer Lebenslauf

Die Anerkennung erfolgt über die „Verordnung über die Durchführung von Feststellungsüberprüfungen“ vom 25.09.2020.

Auf der Basis der Abiturprüfungsvorordnung vom 19.02.2017 §62 (3) muss ein Antrag gestellt werden.

Zulassung von Studierenden

Die Förderung richtet sich an alle Studierenden, deren Muttersprache nicht Deutsch ist. Ob Deutsch als Zweit- oder Drittsprache erworben wurde bzw. wird, ist nicht relevant.

Studierende haben die Möglichkeit, ein- bis zweimal in der Woche an einem Deutsch-für-Nichtmuttersprachler-Kurs (DNM-Kurs) teilzunehmen.

Die Kurse zielen in erster Linie auf die individuelle Sprachförderung der Studierenden ab. Zu Beginn wird das Leistungsniveau festgestellt, sodass darauf aufbauend eine möglichst individuelle Entwicklung der verschiedenen sprachlichen Kompetenzen stattfinden kann. Es werden zum einen sprachliche Grundlagen (Wortschatz, Grammatik, Syntax) und Basiskompetenzen geübt und vertieft, zum anderen aber auch Unterrichtsthemen aus den Fächern Deutsch, Geschichte und Politische Bildung und Philosophie vor- oder nachbereitet.

Da die DNM-Kursleiter/innen eng mit den Fachlehrer/innen zusammenarbeiten, können Textverständnisprobleme oder auch Schwierigkeiten bei der Produktion verschiedener Textsorten der im Unterricht behandelten Themen besprochen und nachgearbeitet werden. Die Studierenden können ebenso konkrete Fragen stellen, selbst Ideen für die Unterrichtsgestaltung einbringen oder sich auf Wunsch mit anderen sprachlichen Themen auseinandersetzen

„Auf der Suche nach einem Sprungbrett, einer neuen Aufgabe oder Möglichkeit an der eigenen Zukunft zu feilen? Das Abendgymnasium ist dafür eine überaus gute Chance. Nach drei Jahren schulischer Ausbildung und vier Jahren mit beiden Beinen im Beruf - war das nicht genug für mich. In mir selber wuchs der Wunsch nach etwas Höherem zu streben. Heute sehe ich mich glücklich als Schülerin der 12. Klasse. Ein engagiertes Lehrerteam unterstützt auf allen Wegen. Das Blended-Learning gibt Schülern die Möglichkeit auch während des Berufs, ohne täglich die Schule besuchen zu müssen, neue Wege einzuschlagen. Mit einem Ziel vor Augen und ein wenig Eigenmotivation erreicht man dieses Ziel. Packt es an!“
Vanessa Neumann (2020)
„Von sogenannter Schulmeiderin zur begeisterten Schülerin. Das Abendgymnasium ist für mich eine zweite Chance, um Schule neu und besser zu erleben. Die Lehrer kümmern sich, wenn man ein Anliegen oder Fragen hat und vermitteln den Unterricht meist sehr passioniert, während in der Klasse Zusammenhalt und Unterstützung über den Schulalltag herrschen. Keine Spur von Druck und Zwang, der Fleiß kommt von alleine, wenn man das Ziel in dieser Atmosphäre sieht. Zudem tut es gut, abends nicht alleine zu sein, also warum nicht das Angenehme mit dem Nützlichen verbinden und ans Abendgymnasium kommen?“
Seraphine Antonia Jörn (2020)