Häufig gestellte Fragen
Allgemeines
Welche Voraussetzungen muss man für die Aufnahme am Abendgymnasium erfüllen?
Man muss
- mindestens 19 Jahre alt sein,
- über eine Mittlere Reife verfügen,
- eine abgeschlossene Berufsausbildung oder eine zweijährige berufliche Tätigkeit nachweisen. Dabei werden der Wehrdienst, das freiwillige soziale Jahr, Arbeitslosigkeit oder die Führung eines Familienhaushalts anerkannt.
Wer nicht über die Mittlere Reife verfügt, kann nach der Abiturprüfungsverordnung §61(1) den Antrag auf eine Eignungsprüfung in den Fächern Deutsch, Mathematik und Fremdsprache stellen.
Wie gestaltet sich der Weg zum Abitur?
In drei Jahren kann die Allgemeine Hochschulreife erworben werden. Dabei dient die 11. Klasse vorwiegend zur Reaktivierung des bereits Gelernten. In Klasse 12 und 13 werden die notwendigen Kenntnisse und Kompetenzen vermittelt, um das Abitur erfolgreich zu meistern.
Wie läuft der Unterricht ab?
Der Unterricht erfolgt in Blöcken zu jeweils 90 Minuten.
Unterrichtsbeginn der Blöcke:
- Block: 16.45 Uhr
- Block: 18.25 Uhr
- Block: 20.05 Uhr
Der konkrete Stundenplan liegt zu Schuljahresbeginn vor. In Klasse 11 wird im Klassenverband unterrichtet. In der Qualifikationsphase erfolgt der Unterricht in Kursen.
Für wen ist Blended Learning das Richtige?
Informationen zum Blended Learning finden Sie unter Abitur.
Kann ich die Einführungsphase überspringen?
Gemäß Abiturprüfungsverordnung § 60(2) ist unter Berücksichtigung besonderer schulischer und beruflicher Voraussetzungen ein direkter Eintritt in die Qualifikationsphase möglich. Dazu ist ein entsprechender Antrag erforderlich.
Wann sind Ferien?
Der Schuljahresverlauf ist an die Ferienzeiten in Mecklenburg-Vorpommern gebunden. Weitere Informationen finden Sie hier.
Fallen für den Besuch des Abendgymnasiums Gebühren an?
Für den Besuch des Abendgymnasiums werden keine Studien- oder Prüfungsgebühren erhoben.
Zu zahlen ist lt. Schulgesetz § 54(2) sowie der Satzung über die Erhebung von Kostenbeiträgen bei der Beschaffung von Unterrichts- und Lehrmitteln an Schulen in Trägerschaft der Hanse- und Universitätsstadt Rostock ein Kostenbeitrag von 30,68 € pro Schuljahr.
Die Lehrbücher stellt die Schule leihweise zur Verfügung.
Kann man Schüler-BAföG beantragen?
Ab dem zweiten Semester Klasse 12 kann elternunabhängiges BAföG beantragt werden.
Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link:
Welche weiteren Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung gibt es?
Man erhält das Schülerticket, wenn sich der Wohnsitz in Rostock befindet.
Wenn das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet ist, kann der Antrag auf Kindergeld gestellt werden.
Für Menschen mit Migrationshintergrund
Förderung von Studierenden
Werden ausländische Schulabschlüsse am Abendgymnasium anerkannt?
Über die Anerkennung entscheidet das Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung. Eingereicht werden durch Studierende folgende Dokumente:
- Nachweis über die Staatsangehörigkeit
- Meldebescheinigung
- amtlich beglaubigte und übersetzte Kopie des ausländischen
Schulabschlusses - gegebenenfalls Nachweis über eine Namensänderung
- tabellarischer Lebenslauf
Werden Kenntnisse in der Muttersprache anerkannt?
Die Anerkennung erfolgt über die „Verordnung über die Durchführung von Feststellungsüberprüfungen“ vom 25.09.2020.
Auf der Basis der Abiturprüfungsvorordnung vom 19.02.2017 §62 (3) muss ein Antrag gestellt werden.
Zulassung von Studierenden
An wen richtet sich die Förderung?
Die Förderung richtet sich an alle Studierenden, deren Muttersprache nicht Deutsch ist. Ob Deutsch als Zweit- oder Drittsprache erworben wurde bzw. wird, ist nicht relevant.
Wie werden Studierende mit Migrationshintergrund am Abendgymnasium gefördert?
Studierende haben die Möglichkeit, ein- bis zweimal in der Woche an einem Deutsch-für-Nichtmuttersprachler-Kurs (DNM-Kurs) teilzunehmen.
Was sind die Inhalte und Ziele der DNM-Kurse?
Die Kurse zielen in erster Linie auf die individuelle Sprachförderung der Studierenden ab. Zu Beginn wird das Leistungsniveau festgestellt, sodass darauf aufbauend eine möglichst individuelle Entwicklung der verschiedenen sprachlichen Kompetenzen stattfinden kann. Es werden zum einen sprachliche Grundlagen (Wortschatz, Grammatik, Syntax) und Basiskompetenzen geübt und vertieft, zum anderen aber auch Unterrichtsthemen aus den Fächern Deutsch, Geschichte und Politische Bildung und Philosophie vor- oder nachbereitet.
Wie werden die Studierenden in Bezug auf Schwierigkeiten im aktuellen Fachunterricht gefördert?
Da die DNM-Kursleiter/innen eng mit den Fachlehrer/innen zusammenarbeiten, können Textverständnisprobleme oder auch Schwierigkeiten bei der Produktion verschiedener Textsorten der im Unterricht behandelten Themen besprochen und nachgearbeitet werden. Die Studierenden können ebenso konkrete Fragen stellen, selbst Ideen für die Unterrichtsgestaltung einbringen oder sich auf Wunsch mit anderen sprachlichen Themen auseinandersetzen